In den letzten Jahren haben die Krankenkassen die Zuschüsse für die zahnärztliche Behandlung ihrer Versicherten kontinuierlich verringert. Andererseits bietet die moderne Zahnmedizin eine qualitative Erweiterung in Therapieformen, Werkstoffen und Technologien an, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Daher ist es heute ganz normal geworden, dass Patienten für eine gewünschte Behandlung privat dazu bezahlen.
Beachten Sie: Grundsätzlich müssen sie nicht zwangsläufig nach jedem erfolgten Zahnarztbesuch mit einer Zuzahlung rechnen. Die durch die gesetzlichen Krankenkassen allgemein angebotenen Leistungen sind als ausreichend für eine Grundversorgung zu bezeichnen.
Damit sich Ihr Zahnarztbesuch nicht zu einem undurchsichtigen Preis-Dschungel entwickelt, praktizieren wir eine klare Kostentransparenz für Ihre individuelle Behandlung:
Wir analysieren den erhobenen Befund, dessen Ursachen und die möglichen Folgen.
In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer Therapie auf. Neben einer „minimalen Lösung“ schlagen wir auch eine „ideale Lösung“ vor.
Gemeinsam mit Ihnen bemühen wir uns um die bestmögliche Lösung, die sowohl medizinisch wie auch finanziell auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
Aus dem für Sie detailliert angefertigten Behandlungsangebot können Sie die für Sie anfallenden Kosten entnehmen. Ebenso erhalten privat Versicherte ein individuelles Behandlungsangebot, um sich bzgl. der Kostenübernahme mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen zu können.
Zahnersatz ist Vertrauenssache. Die anfallenden Gesamtkosten für zahnärztliche Leistungen werden nach den Vorgaben der Gebührenordnung berechnet, hängen aber immer von den Umständen des Einzelfalls und den Patientenwünschen ab.
Viele Patienten möchten vor einer Behandlung eine unabhängige Zweitmeinung einholen. Sprechen Sie uns an – gerne beraten wir Sie auch dazu.