Eine systematische Parodontitistherapie gliedert sich in mehrere Abschnitte, die je nach Schwere und Ausbreitung der Erkrankung, von unterschiedlicher Dauer sind:

Phase I – Vorbehandlung

Das Ziel der Initialbehandlung besteht darin, den Patienten über die Ursache und Auswirkungen der Parodontitis zu informieren, eine effiziente Mundhygiene zu etablieren und ihn für die Behandlung zu motivieren.

Im Rahmen der Vorbehandlung müssen supragingivale Plaque und Zahnstein sorg­fältig entfernt werden – meist im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung (PZR). Durch die die Beseitigung von Faktoren, die eine Plaqueanhäufung im Gebiss begünstigen, z.B. überstehende Füllungs- /Kronenränder, Karies etc., muss ein hygienefähiger Gebisszustand hergestellt werden. Ebenso ist eine umfangreiche, individuell auf den einzelnen Patienten abgestimmte Mundhygieneunterweisung Bestandteil der Initialphase.

Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung werden, auch wenn diese im Rahmen der Initialbehandlung einer Parodontitistherapie erbracht wird, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Initialphase wird für gesetzlich versicherte Patienten ein Plan erstellt, der der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Nach erfolgter Genehmigung kann mit der eigentlichen Behandlung begonnen werden.

Beachten Sie dazu: Die systemische Parodontitistherapie ist bei Einhaltung der kassenzahnärztlichen Richtlinien im allgemeinen eine Leistung, deren Kosten von den gesetz­lichen Kranken­kassen übernommen werden. Zähne, bei denen der Knochenabbau bereits zu weit fortgeschritten ist oder die aus anderen Gründen nach Kassenrichtlinien nicht erhaltungswürdig sind, dürfen nicht auf Kosten der Kranken­kasse behandelt werden. Zwar kann eine Behandlung erfolgen – die nach der GOZ berechneten Kosten trägt der Patient aber selbst.

 

Phase II – Behandlungsphase

In der eigentlichen Behandlungsphase werden unter Anästhesie die bakteriellen Beläge und Konkremente unterhalb des Zahnfleisches entfernt, die Wurzelober­flächen gereinigt und geglättet. Je nach Ausbreitung und Schweregrad der Erkrankungen stehen uns dazu geschlossene und offene (operative) Verfahren zur Verfügung. Zur Unterstützung können in manchen Fällen auch Medikamente zum Einsatz kommen.

Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen wird festgestellt, ob ein zufrieden­stellendes Behand­lungs­ergebnis erzielt worden ist. Wenn nicht, können einzelne Wurzel­ober­­flächen nachbehandelt werden. Verbleiben tiefe Taschen oder kommt die Parodontitis an einigen Zähnen nicht zum Stillstand, gibt es verschiedene operative Techniken, um Verhältnisse zu schaffen die eine erleichterte Plaqueentfernung und -kontrolle ermöglichen um somit gesunde parodontale Verhältnisse zu schaffen.

Zudem ermöglichen es uns heute moderne regenerative Verfahren in manchen Fällen entstandene Knochendefekte durch einen Knochenaufbau zu korrigieren.

Phase III – Erhaltungsphase

Ziel der Erhaltungsphase ist es, nach Abschluss der systematischen Behandlung die erreichten parodontalen Verhältnisse langfristig – möglichst lebenslang – zu stabi­lisieren. Dazu werden in regelmäßigen Abständen (Recall) Kontroll­unter­suchungen und Prophylaxe­­maß­nahmen vorgenommen, um ein eventuelles Wiederauf­treten oder Fortschreiten der Parodontitis frühzeitig zu erkennen, einzudämmen und zu verhindern. Der Langzeit­erfolg einer Paro­dontitis­behand­lung hängt wesentlich von dieser lang­fristigen überwachten Nachsorge ab!

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