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Gesetzlich versicherte Patienten bekommen für Zahnersatz mehr Zuschüsse von ihrer Krankenkasse, wenn sie die jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nutzen. In der elektronischen Patientenakte wird die regelmäßige zahnärztliche Kontrolle dokumentiert.

Wer seine jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen 5, bzw. 10 Jahre lückenlos nachweisen kann, bei dem erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 10, bzw. 15 Prozent.

Bitte beachten Sie: Bei Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren muss die zahnärztlicheVorsorgeuntersuchung, bzw. Individualpriohylaxe, zweimal im Jahr nachgewiesen werden. Bei Erwachsenen nur einmal.

 

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